Schulbegleitung und Assistenz
Schulbegleitung
Manche Kinder und Jugendliche brauchen wegen ihrer geistigen und/oder körperlichen Behinderung oft zusätzliche Hilfe durch eine Begleitperson beim Schulbesuch.
Die Unterstützung des Schulbegleiters soll dazu beitragen, dass der Schüler den Schulalltag besser und möglichst selbstständig bewältigen kann.
Der konkrete Leistungsbedarf des Kindes oder Jugendlichen bestimmt maßgeblich die Aufgabenstellung des Schulbegleiters.
Grundlage des Leistungsbedarfs sind der körperliche bzw. geistige Entwicklungsstand und die lebenspraktischen, sozial-emotionalen, motorischen und kognitiven Fähigkeiten des jungen Menschen mit Behinderung.
Persönliche Assistenz
Wenn Kinder und Jugendliche mit einer wesentlichen geistigen und/oder körperlichen Behinderung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft kurz oder zeitweise Unterstützung benötigen, kann diese in Form einer „Persönlichen Assistenz“ gewährt werden. Der Bezirk Oberpfalz fördert damit die Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung.
Hörgeschädigte Eltern von Schüler mit Behinderungen können sich die Kosten für Gebärdendolmetscher erstatten lassen, die sie zum Gespräch mit Lehrkräften ihres Kindes oder für Elternabende benötigen.
Bei Kindern und Jugendlichen mit einer seelischen Behinderung ist der zuständige Kostenträger das Jugendamt der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte.
Wenn ein Kind oder Jugendlicher wegen der Art und Schwere seiner Behinderung in einer teilstationären Einrichtung nicht ausreichend gefördert werden kann, sind Wohnheim oder Internat eine oftmals sinnvolle Alternative. Deshalb gibt es für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen geistigen und/oder körperlichen Behinderungen spezielle heilpädagogische Wohnheime und Internate.
Diese vollstationären Einrichtungen bieten eine
- ganzheitliche,
- begleitende,
- erziehende,
- betreuende,
- fördernde und
- gegebenenfalls pflegerische Hilfe an.
Die dort betreuten Kinder und Jugendlichen werden entsprechend ihrem individuellen Bedarf gefördert.
Es gibt Ganzjahresheime sowie Heime, die nur an Schultagen geöffnet sind.
Bei Kindern und Jugendlichen im Schulalter mit ausschließlich seelischen Behinderungen ist der zuständige Kostenträger das Jugendamt der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte.
Ansprechpersonen:
Sie finden die für Sie zuständige Ansprechperson aufgrund der Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Leistungsberechtigten (Hilfesuchenden).
Bitte beachten Sie die Servicezeiten der Sozialverwaltung:
Montag bis Freitag: 09:00 Uhr - 11:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Zuständigkeitsbereich | Name | Telefon |
---|---|---|
A - Bar | Herr Meindorfer | 0941 9100-2301 |
Bas - Bog | Frau Gigler | 0941 9100-2302 |
Boh - Ca | Frau Mederer | 0941 9100-2312 |
Cb - Dom | Frau Zwerger | 0941 9100- 2314 |
Don - Ez | Frau Dorner | 0941 9100-2305 |
Fa - Hal | Frau Greß | 0941 9100-2309 |
Ham - Jz | Frau Forsthuber | 0941 9100-2326 |
Ka - Kre | Frau Hofstetter | 0941 9100-2323 |
La - Lz | Frau Höfler | 0941 9100-2322 |
Ma | Herr Doerfler | 0941 9100-2303 |
Mb - Pe | Herr Obermeier | 0941 9100-2327 |
Pf - Ri | Frau Dechant | 0941 9100-2316 |
Rj - Schmid | Frau Waldmann | 0941 9100-2307 |
Schmie - Sta | Herr Watter W. | 0941 9100- 2318 |
Stb - Wa | Frau Seidl | 0941 9100-2306 |
Wb - Xz | Frau Kleinert | 0941 9100-2325 |
Y - Zz | Frau Gigler | 0941 9100-2302 |
Frau Aschenbrenner
Telefonnummer:0941 9100-2300
E-Mail-Adresse:sozialverwaltung@bezirk-oberpfalz.de
Faxnummer:0941 9100-992300