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Schulbegleitung und Assistenz

Eine Schulbegleiterin unterstützt ein Kind mit Behinderung in der Schulklasse

Schulbegleitung

Manche Kinder und Jugendliche brauchen wegen ihrer geistigen und/oder körperlichen Behinderung oft zusätzliche Hilfe durch eine Begleitperson beim Schulbesuch. 
Die Unterstützung des Schulbegleiters soll dazu beitragen, dass der Schüler den Schulalltag besser und möglichst selbstständig bewältigen kann.

Der konkrete Leistungsbedarf des Kindes oder Jugendlichen bestimmt maßgeblich die Aufgabenstellung des Schulbegleiters.

Grundlage des Leistungsbedarfs sind der körperliche bzw. geistige Entwicklungsstand und die lebenspraktischen, sozial-emotionalen, motorischen und kognitiven Fähigkeiten des jungen Menschen mit Behinderung.

Persönliche Assistenz

Wenn Kinder und Jugendliche mit einer wesentlichen geistigen und/oder körperlichen Behinderung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft kurz oder zeitweise Unterstützung benötigen, kann diese in Form einer „Persönlichen Assistenz“ gewährt werden. Der Bezirk Oberpfalz fördert damit die Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung.
Hörgeschädigte Eltern von Schüler mit Behinderungen können sich die Kosten für Gebärdendolmetscher erstatten lassen, die sie zum Gespräch mit Lehrkräften ihres Kindes oder für Elternabende benötigen.
Bei Kindern und Jugendlichen mit einer seelischen Behinderung ist der zuständige Kostenträger das Jugendamt der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte.

Wenn ein Kind oder Jugendlicher wegen der Art und Schwere seiner Behinderung in einer teilstationären Einrichtung nicht ausreichend gefördert werden kann, sind Wohnheim oder Internat eine oftmals sinnvolle Alternative. Deshalb gibt es für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen geistigen und/oder körperlichen Behinderungen spezielle heilpädagogische Wohnheime und Internate. 

Diese vollstationären Einrichtungen bieten eine

  • ganzheitliche,
  • begleitende,
  • erziehende,
  • betreuende,
  • fördernde und
  • gegebenenfalls pflegerische Hilfe an.

Die dort betreuten Kinder und Jugendlichen werden entsprechend ihrem individuellen Bedarf gefördert.

Es gibt Ganzjahresheime sowie Heime, die nur an Schultagen geöffnet sind.

Bei Kindern und Jugendlichen im Schulalter mit ausschließlich seelischen Behinderungen ist der zuständige Kostenträger das Jugendamt der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte.

Ansprechpersonen: 
Sie finden die für Sie zuständige Ansprechperson aufgrund der Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Leistungsberechtigten (Hilfesuchenden). 

Bitte beachten Sie die Servicezeiten der Sozialverwaltung:
Montag bis Freitag: 09:00 Uhr - 11:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr

 

ZuständigkeitsbereichNameTelefon
A - BarHerr Meindorfer0941 9100-2301
Bas - BogFrau Gigler0941 9100-2302
Boh - CaFrau Mederer0941 9100-2312
Cb - DomFrau Zwerger0941 9100- 2314
Don - EzFrau Dorner0941 9100-2305
Fa - HalFrau Greß0941 9100-2309
Ham - JzFrau Forsthuber0941 9100-2326
Ka - KreFrau Hofstetter0941 9100-2323
La - LzFrau Höfler0941 9100-2322
MaHerr Doerfler0941 9100-2303
Mb - PeHerr Obermeier0941 9100-2327
Pf - RiFrau Dechant0941 9100-2316
Rj - SchmidFrau Waldmann0941 9100-2307
Schmie - StaHerr Watter W.0941 9100- 2318
Stb - WaFrau Seidl0941 9100-2306
Wb - XzFrau Kleinert0941 9100-2325
Y - ZzFrau Gigler0941 9100-2302

Frau Aschenbrenner

Telefonnummer:0941 9100-2300

sozialverwaltung@bezirk-oberpfalz.de

Faxnummer:0941 9100-992300