Hilfe zur Pflege: Umstellung der Leistungsgewährung
Der Bezirk Oberpfalz leistete in der Vergangenheit für sozialhilfebedürftige Pflegeheimbewohner und Pflegeheimbewohnerinnen die Heimkosten nach Abzug der Pflegeversicherungsleistungen in voller Höhe (sogenannte „Bruttohilfe“) und kümmerte sich um den Einzug des Einkommens (Renten- und Pensionszahlungen).
Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen kann Sozialhilfe jedoch regulär nur als „Nettohilfe“ geleistet werden. Nach § 2 SGB XII tritt Sozialhilfe nur ein, soweit die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen nicht möglich bzw. zumutbar ist.
Daher stellt der Bezirk Oberpfalz ab dem 01.04.2025 für NEU-Anträge die Sozialhilfeleistungen für Leistungsberechtigte in Alten- und Pflegeheimen grundsätzlich auf „Nettohilfe“ um. Bisher bewillige Fälle bleiben davon unberührt
Der Bezirk Oberpfalz übernimmt die Restkosten, welche nicht durch die Leistung der Pflegeversicherung und eigene gesetzliche und private Renteneinkünfte gedeckt sind.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) und unsere Antworten finden Sie hier als pdf-Dokument:
Umstellung der Leistungsgewährung