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Angelfischerei

Angler am Wasser Bild: Norbert Grüner
Angleridylle am Rothenbürger Weiher (Bild: Norbert Grüner)

Gemäß dem Bayerischen Fischereigesetz liegt eine nachhaltige Fischerei im öffentlichen Interesse. Die Fischerei und Teichwirtschaft ist als wesentliches, die bayerische Kulturlandschaft mitprägendes Kulturgut zu erhalten und zu fördern. 

Mit dem Fischereirecht verbunden ist die Pflicht zur Hege. Ziel der Hege ist die Erhaltung und Förderung eines der Größe, Beschaffenheit und Ertragsfähigkeit des Gewässers angepassten artenreichen und gesunden Fischbestands sowie die Pflege und Sicherung standortgerechter Lebensgemeinschaften.  
Die Fachberatung bietet Angelfischern, Fischereivereinen und Gewässerbewirtschaftern praktische Unterstützung an bei der Ausübung der Angelfischerei (u.a. Schonvorschriften, Besatzmaßnahmen, Durchführung lebensraumverbessernder Maßnahmen). 
Außerdem unterstützt die Fachberatung die Fischer bei der Regelung einer gewässerangepassten, nachhaltigen Befischungsintensität.