Hilfen bei Alter und Pflege
Ein Schwerpunkt der Sozialhilfe ist es, alte und pflegebedürftige Menschen, die nicht mehr eigenständig zu Hause wohnen können, bei der Unterbringung und Pflege finanziell zu unterstützen.
Der Bezirk Oberpfalz unterstützt bei
- ambulanten, stationären und teilstationären Maßnahmen
- der häuslichen Pflege
- der Unterbringung und Betreuung in
- ambulanten Wohnformen
- Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen
- Alten- und Pflegeheimen
Mit dem Bayerischen Teilhabegesetz I ist die Verantwortung für die ambulante Hilfe zur Pflege von den örtlichen Trägern (Landkreise und kreisfreie Städte) auf die Bezirke übergegangen. Für die Bürger bedeutet dies: Seit 01.01.2019 kommen alle Hilfen - ambulant und stationär - aus einer Hand.
Ambulante Hilfe zur Pflege
Ältere Menschen, die gut in ihrer gewohnten Umgebung bleiben wollen und können, werden mit ambulanter Pflege unterstützt.
Kurzzeitpflege
Die stationäre Kurzzeitpflege dient unter anderem der Unterstützung pflegender Familienmitglieder, um diese kurzfristig zu entlasten.
Tagespflege
Die Tagespflege gilt nur tagsüber und ist ein spezielles Betreuungsangebot für pflegebedürftige Menschen mit erhöhtem Pflege- und Betreuungsbedarf.
Stationäre Pflege
Der Bezirk unterstützt alte und pflegebedürftige Menschen, wenn das eigene Einkommen und Vermögen, das des Ehegatten oder Lebensgefährten sowie die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen um die Heimkosten zu bezahlen.