Gesamtplanverfahren
Menschen mit Behinderungen brauchen in vielen Lebenssituationen besondere Unterstützung. Der persönliche Bedarf jedes Einzelnen soll dabei im Mittelpunkt stehen und ist Grundlage für die Auswahl der Hilfeleistungen. Ziel ist die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.
Der Bezirk Oberpfalz wendet zur Auswahl der Unterstützungsleistungen das Gesamtplanverfahren an, das im Sozialgesetzbuch (§ 117 SGB IX) vorgesehen ist. Dieses hat einen ganzheitlichen Ansatz. Die individuelle Lebenslage eines Menschen mit Behinderung steht im Zentrum der Planung. Leistungsberechtigte beteiligen sich mit der Einbringung ihrer persönlichen Wünsche aktiv bei der Gestaltung und Umsetzung ihrer Hilfen.
Die Grundlage für den Gesamtplan ist das neue Bedarfsermittlungsinstrument (BIBay). Das Bedarfsermittlungsinstrument wird angewendet, wenn Werkstätten am Modellprojekt teilnehmen, in Modellwerkstätten Aufsuchende Assistenz vorgesehen ist oder die antragstellende Person die neue Bedarfsermittlung ausdrücklich wünscht.
Informationen dazu und die zugehörigen Formulare finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Bezirketags.