eRechnung
Der Bezirk Oberpfalz hat zum 18.04.2020 das elektronische Postfach
rechnung@bezirk-oberpfalz.de zum Empfang von elektronischen Rechnungen eingerichtet.
Der Bezirk Oberpfalz ist zum Empfang und zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen nur insoweit verpflichtet, als diese die unter § 6 Abs. 1 BayEGovG genannten Voraussetzungen erfüllen. Mit Beginn der Vergabeverfahren ab 01.01.2020 liegt die Grenze bspw. für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der sog. „klassischen“ öffentlichen Auftraggeber bei 214.000 € (ohne USt.).
Elektronische Rechnungen, bei denen diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann der Bezirk Oberpfalz unverzüglich zurückweisen. Sie gelten in diesem Falle als nicht zugegangen.