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eRechnung

Der Bezirk Oberpfalz hat zum 18.04.2020 das elektronische Postfach 
rechnung@bezirk-oberpfalz.de zum Empfang von elektronischen Rechnungen eingerichtet.

Der Bezirk Oberpfalz ist zum Empfang und zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen nur insoweit verpflichtet, als diese die unter § 6 Abs. 1 BayEGovG genannten Voraussetzungen erfüllen. Mit Beginn der Vergabeverfahren ab 01.01.2020 liegt die Grenze bspw. für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der sog. „klassischen“ öffentlichen Auftraggeber bei 214.000 € (ohne USt.).

Elektronische Rechnungen, bei denen diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann der Bezirk Oberpfalz unverzüglich zurückweisen. Sie gelten in diesem Falle als nicht zugegangen.