Beeinträchtigungen der Fischerei und Teichwirtschaft
Fische in Teichen und Fließgewässern sind fischfressenden Räubern (Prädatoren) ausgesetzt, welche den Ertrag zum Teil erheblich beeinträchtigen können. Neben zahlreichen „geduldeten“ Prädatoren wie Haubentaucher, Stock- und Reiherente, Höcker- und Singschwan, Grau- und Silberreiher, See- und Fischadler sowie Eisvogel bereiten zunehmend Kormoran und Fischotter Probleme bei der Gewässerbewirtschaftung.
In vielen Teichgebieten gibt es zudem weitere Konflikte durch den Biber. Die Teichbewirtschaftung kann erschwert werden, weil der Biber unter anderem durch Bautätigkeit Schäden an Teichdämmen verursacht und oft in Winterungen für Unruhe sorgt. Die Folgen davon können bis zu Totalverlusten führen.
Bei der Lösung der Probleme setzt der Bezirk Oberpfalz mit seiner Fachberatung für Fischerei auf den Dialog mit den zuständigen Behörden und Teichwirten.
Die Fachberatung gibt Hilfestellung beim Einsatz von Präventivmaßnahmen und berät bei der Schadensregulierung.
Für die Beratung im Umgang mit dem Kormoran sind in Bayern die staatlichen Kormoranbeauftragten zuständig:
Matthias Ruff
Kormoranbeauftragter für die Fließgewässer
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Dienststelle Wielenbach
Demollstraße 31
82407 Wielenbach
Tel. 0821/ 90711113
E-Mail:
matthias.ruff@lfu.bayern.de
Tobias Küblböck
Kormoranbeauftragter für die Teichwirtschaft
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Greiendorfer Weg 8
91315 Höchstadt/Aisch
Tel. 08161 864062-14
E-Mail:
tobias.kueblboeck@lfl.bayern.de
Ansprechpartner für Fragen rund um den Fischotter sind in der Oberpfalz die beiden Fischotterberater:
Zuständig für die südliche Oberpfalz:
Peter Ertl in Almesbach
Tel. 0172 1430423
E-Mail: Peter.Ertl@LfL.bayern.de
Zuständig für die nördliche Oberpfalz:
Alexander Horn in Tirschenreuth
Tel. 0162 1379764
E-Mail: Alexander.Horn@tirschenreuth.de
Bei Problemen mit dem Biber ist für Nordbayern (Unter-, Mittel-, Oberfranken, Oberpfalz) zuständig:
Frau Berit Arend
Kontakt:
Ansonsten sind die Biberberater an den jeweiligen Landratsämtern zuständig.