Bezirk & Verwaltung
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Der Bezirk Oberpfalz ist wie alle Bezirke in Bayern eine in der Verfassung des Freistaates Bayern verankerte kommunale Gebietskörperschaft (im Gegensatz zur Regierung der Oberpfalz, die dem dreistufigen Behördenaufbau der bayerischen Staatsverwaltung zugeordnet ist).
Neben den Gemeinden und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten bilden die Bezirke in Bayern die dritte kommunale Ebene. Der Bezirk Oberpfalz ist Träger öffentlicher Einrichtungen, die für das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Wohl der Bevölkerung sorgen.
Der Bezirk hat das Recht und die Pflicht, überörtliche Aufgaben der Daseinsvorsorge, die über die Zuständigkeit oder das Leistungsvermögen der Landkreise und kreisfreien Städte hinausgehen, im Rahmen der Gesetze zu ordnen. Die rechtlichen Grundlagen sind dazu in der Bezirksordnung des Freistaates Bayern festgelegt.
Weitere Informationen zu den bayerischen Bezirken und deren Aufgaben finden Sie auf der Homepage unseres Spitzenverbandes Bayerischer Bezirketag.