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Betreutes Wohnen in Gastfamilien

Das Betreute Wohnen in (Gast-) Familien (BWF) ist eine am individuellen Teilhabebedarf der Leistungsberechtigten orientierte Teilhabeleistung, bei welcher erwachsene Menschen mit Behinderung (Gast) in  einer anderen als ihrer Herkunftsfamilie (Gastfamilie) leben und an ihrem individuellen Bedarf orientierte  Assistenzangebote in verschiedenen Lebensbereichen erhalten.

Rechtliche Grundlage:
Das Betreute Wohnen in Gastfamilien (BWF) ist eine Leistung zur gleichberechtigten Sozialen Teilhabe für Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft. (gem. § 113 Abs. 2 Nr. 4 SGB IX i.V. m. § 80 SGB IX. BWF)

Diese Leistung sorgt für die Betreuung volljähriger Menschen mit Behinderungen in einer Pflegefamilie und versucht bestmöglich eine den Bedürfnissen entsprechende, familienbezogene und individuelle Hilfe zu gewährleisten. Das Betreute Wohnen in Gastfamilien soll die Menschen unterstützen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

Der zu betreuende Mensch (Gast):
Dieser Personenkreis sind Menschen mit geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung. Oftmals sind das auch ehemalige Pflegekinder, die volljährig sind

Gastfamilie:
Gastfamilien können Familien, Paare, Einzelpersonen oder ehemalige Pflegeeltern sein, die bereit sind, Menschen mit Behinderung in den Familienalltag zu integrieren.

Aufgaben der Gastfamilie sind insbesondere: Tatsächliche Einbeziehung und Integration des Gastes in das familiäre Leben, Sicherstellung der Unterkunft (eigenes Zimmer) und Verpflegung, Unterstützung des Gastes bei der alltäglichen Lebensführung, bei der Tages­strukturierung sowie Freizeitgestaltung. Kooperative Zusammenarbeit mit dem Fachteam und allen wichtigen Stellen (z.B. psychiatrische Krankenhäuser, Haus- und Fachärzte, Sozialverwaltung, Arbeits- oder tages­strukturierende Angebote).

Die Aufgabe des Bezirks Oberpfalz:

Der Bezirk Oberpfalz ist zuständig für die angemessene Vergütung der Gastfamilie im Einzelfall (Antrag) und die pauschale Finanzierung der Fachteams, das den betreuten Menschen und die Gastfamilie unterstützen

Träger des Fachteams sind:
medbo Regensburg, Lebenshilfe Regensburg und Sozialteam Nordoberpfalz.

Ansprechpersonen beim Bezirk Oberpfalz:
Sie finden die für Sie zuständige Ansprechperson aufgrund der Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Leistungsberechtigten (Hilfesuchenden). 

Bitte beachten Sie die Servicezeiten der Sozialverwaltung:
Montag bis Freitag: 09:00 Uhr - 11:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr

Thema: Besondere soziale Schwierigkeiten

ZuständigkeitsbereichNameTelefon
A - ZFrau Mohr-Meier (Einrichtungen innerhalb der Oberpfalz)0941 9100-2518
A - ZHerr Wacker (Einrichtungen außerhalb der Oberpfalz0941 9100-2501

Thema: Betreutes Wohnen in Familien

ZuständigkeitsbereichNameTelefon
A - IFrau Bock0941 9100-2519
J - ZHerr Insprucker0941 9100-2510

Thema: Persönliches Budget

ZuständigkeitsbereichNameTelefon
A - FiHerr Wacker0941 9100-2501
Fj - KiFrau Kirsten0941 9100-2508
Kj - SchaffFrau Stöckl0941 9100-2505
Schafg - ZFrau Mohr-Meier0941-9100-2518

Referatsleitung:
Herr Forster

Telefonnummer:0941 9100-2550

sozialverwaltung@bezirk-oberpfalz.de

Faxnummer:0941 9100-992550

Bitte sehen Sie zu diesem Thema auch unser Erklärvideo, das vom Fachteam erstellt wurde.

Bei der Wiedergabe des Videos werden Daten über Ihren Besuch an YouTube übermittelt. Details entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.

Infos hierzu unter: www.bwf-info.de

Ansprechpartner in der Oberpfalz:

medbo:

  • Herr Gründig

    Telefonnummer:0941 941-2148

    bwf@medbo.de

  • Herr Freunek

    Telefonnummer:0941 941-1912

    bwf@medbo.de

  • Frau Freunek

    Telefonnummer:0941 941-2406

    bwf@medbo.de

  • Frau Schacherbauer-Böhm

    Telefonnummer:0941 941-2407

    bwf@medbo.de

  • Herr Schwarzmann

    Telefonnummer:0941 941-8047

    bwf@medbo.de

OBA Lebenshilfe Regensburg

Sozialteam Nordoberpfalz