Teilhabe statt Ausgrenzung
Der Sozial- und Teilhabeausschuss des Bezirkstags der Oberpfalz setzt sich für gelebte Teilhabe ein. Das machen unter anderem Förderungen wie die für die Errichtung eines Wohnheims auf dem Areal der ehemaligen Kirche in Beratzhausen möglich.
Mitterteich/Regensburg. Im Landkreis Tirschenreuth wird soziale Teilhabe gelebt. Das wurde unter anderem bei der jüngsten Sitzung des Sozial- und Teilhabeausschusses des Bezirkstags der Oberpfalz in der Lebenshilfe Tirschenreuth deutlich. Dank dieser gibt es im Landkreis beispielsweise eine Integrationsfirma, die einen Reinigungsdienst beinhaltet, Buchhandlungen, in denen Menschen mit Behinderungen ihren Wunschberuf ausüben können, oder eine Frühförderstelle in einem Einkaufszentrum. „Die Stadt Mitterteich ist wirklich ein Paradebeispiel für gelebte Inklusion“, so Löffler.
Wie multifunktional Gebäude einsetzbar sind, zeigt auch die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V., Ortsvereinigung Regensburg. Diese möchte auf dem Areal der ehemaligen Kirche Beratzhausen ein Wohnheim mit 24 Plätzen für Werkstattgänger errichten und das Kirchengebäude in die Bebauung integrieren. Der Bezirk Oberpfalz unterstützt das Projekt mit einer Gesamtsumme von 574.600 Euro.
Fördersatz bei Zuverdienstplätzen wird angepasst
Seit vielen Jahren fördert der Bezirk Zuverdienstplätze in der Oberpfalz, im Jahr 2022 waren es sechs unterschiedliche Angebote mit insgesamt 71 Plätzen für Menschen mit psychischen Erkrankungen.
„Zuverdienstplätze sind keine Arbeitsplätze im engeren Sinne. Es handelt sich vielmehr um betreute Beschäftigungsangebote, die den Regeln der sozialen Teilhabe folgen“, so Marje Mülder bei ihrer ersten Sitzung als Leiterin der Sozialverwaltung des Bezirks Oberpfalz. Ziel des Angebotes sei es, Menschen mit stark eingeschränktem Leistungsvermögen persönliche Stabilisierung und Strukturierung des Tages- und Wochenablaufes zu ermöglichen. Daher wurde der Fördersatz pro geleisteter Stunde in einem Projekt rückwirkend zum 01.01.2023 von 7,50 Euro auf 9,10 Euro angepasst.
Ebenso wurde die Änderung der Richtlinien für den Beförderungsdienst für schwerbehinderte Menschen in der Oberpfalz beschlossen. Bislang war eine Übernahme von bis zu 2.400 km bzw. eines Höchstbetrags von max. 2.400 Euro jährlich pro Person vorgesehen, künftig ist eine Übernahme bis zu 2.600 km bzw. eines Höchstbetrags von 2.900 Euro möglich. Der Richtlinienentwurf soll ab dem 01.08.2023 in Kraft treten.
Anträge aus der Region Amberg und Schwandorf
Der Antrag der Diakonie Sulzbach-Rosenberg, Amberg, Schwandorf zur Erhöhung der Förderung für Genesungsbegleitung im Tageszentrum für psychisch kranke Erwachsene in der Versorgungsregion Schwandorf wurde einstimmig befürwortet. Die Förderung erfolgt ab Juli 2023.
Die Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen der Stadt Amberg wird vom Bezirk Oberpfalz seit nunmehr fünf Jahren mit einem jährlichen Zuschuss von 5.000 Euro gefördert. Ab 2023 wird der Zuschuss auf 7.500 Euro erhöht.
Außerdem beantragte die Lebenshilfe Amberg-Sulzbach e.V. erfolgreich die Errichtung einer interdisziplinären Frühförderaußenstelle in der Region Schwandorf, Städtedreieck Burglengenfeld/Teublitz/Maxhütte-Haidhof.
Auch der Bedarf für die Errichtung von 18 T-ENE-Plätzen durch die Naab-Werkstätten GmbH Schwandorf in der Versorgungsregion Schwandorf wurde anerkannt. „Uns ist es besonders wichtig, dabei mitzuhelfen, einen zweiten Lebensraum für Menschen zu schaffen, die aus dem Erwerbsleben ausscheiden“, so Löffler.
Anträge aus Regensburg
Der retex Werkstatt GmbH wird für die Errichtung eines Ersatzneubaus mit 80 Plätzen für psychisch kranke Menschen in Regensburg eine Gesamtsumme von 232.600 Euro als Zuschuss gewährt.
Einen Zuschuss in Höhe von 120.600 Euro erhält die KJF Werkstätten gGmbH für die Erweiterung der St. Johannes Werkstätten für körperbehinderte Menschen um 40 Plätze in Regensburg.
Auch der beantragten Stellenerweiterung der Beratungsstelle des Autismus-Kompetenz-Netzwerks für die Oberpfalz in Regensburg wurde im Umfang von 0,50-Fachkraftstellen (Qualifikation: Sozialpädagoge/in bzw. vergleichbare Fachkraft) zugestimmt.