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Neue Gesetze – höhere Kosten

Bezirksräte beraten Sozialhaushalt 2020 und bewilligen zahlreiche Anträge 

SCHWANDORF. Waren es in den vergangenen Jahren die finanziellen Auswirkungen der Flüchtlingswelle, die den Sozialhaushalt des Bezirks Oberpfalz prägten, so sind dies 2020 neue gesetzliche Vorgaben auf Bundesebene. Durch die dritte Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und durch das soeben erst verabschiedete Angehörigen-Entlastungsgesetz kommen einige schwer kalkulierbare Änderungen auf den Bezirk Oberpfalz zu. Dies zeigten die ersten Beratungen des Bezirkshaushalts 2020 im Sozial- und Teilhabeausschuss des Bezirkstags der Oberpfalz in Schwandorf unter Vorsitz von Bezirkstagspräsident Franz Löffler.

Das Bundesteilhabegesetz beinhaltet eine völlige Systemänderung bei der Hilfe für behinderte Menschen: Der Unterstützungsbedarf wird nun individuell erarbeitet und auf jeden einzelnen persönlich abgestimmt. Dies bedeutet einen erhöhten Verwaltungsaufwand – sowohl für den Bezirk, als auch für die Behindertenrichtungen. Gleichzeitig steigen die Einkommens- und Vermögensfreigrenzen bei den Menschen mit Behinderung, was zu Einnahmeminderungen beim Bezirk führt. Die Mehrkosten allein aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben im Behindertenbereich belaufen sich für den Bezirk Oberpfalz auf 7,5 Millionen Euro. Darin nicht mit eingerechnet sind tarifliche Steigerungen beim Personal, Pflegesatzerhöhungen sowie zusätzliche Fälle. Für die Eingliederungshilfe werden im nächsten Jahr 261,2 Millionen Euro eingeplant, ein Plus von insgesamt 9,6 Millionen Euro gegenüber 2019.

Finanzielle Unwägbarkeiten beinhaltet auch das Angehörigen-Entlastungsgesetz, das Unterhaltszahlungen für pflegebedürftige Angehörige nur noch bei einem Einkommen von über 100.000 Euro pro Jahr vorsieht. Derzeit können nur schon beim Bezirk laufenden Leistungen für 3.700 Oberpfälzer beurteilt werden. Es wird allerdings damit gerechnet, dass künftig mehr Menschen die Unterstützung des Bezirks erhalten werden. Im Haushalt eingeplant werden 2020 für die Hilfe zur Pflege in Heimen 95 Millionen Euro, ohne neues Gesetz wären es 84,3 Millionen Euro.

„Die Mehrkosten durch die bundesgesetzlichen Änderungen zahlt derzeit die kommunale Familie“, so Löffler. Hier müsse für Klarheit gesorgt werden, schließlich wirkten die Änderungen „über Jahre und Jahrzehnte“. Löffler erinnerte an das Konnexitätsprinzip: Wer Gesetze erlässt, muss sich auch an den Kosten beteiligen.

Insgesamt umfasst der Sozialhaushalt 2020 Ausgaben in Höhe von 450,4 Millionen Euro, dies entspricht einem Plus von 13,2 Millionen Euro gegenüber 2019 und 95,23 Prozent des gesamten Verwaltungshaushalts des Bezirks 2020 in Höhe von knapp 473 Millionen Euro. Bei sinkendenden Einnahmen – eingeplant sind 189,5 Millionen Euro in 2020 gegenüber 230,9 Millionen Euro in 2019 – ergibt sich ein ungedeckter Bedarf in Höhe von 260,9 Millionen Euro, der zum überwiegenden Teil über die Bezirksumlage durch die Oberpfälzer Landkreise und kreisfreien Städte zu zahlen ist. Neben den gesetzlichen Änderungen erhöhen sich die Ausgaben auch durch gestiegene Fallzahlen sowie Lohn- und Preissteigerungen.

Endgültig verabschiedet wird der Bezirkshaushalt am Donnerstag nächster Woche.

 

Neben dem Sozialhaushalt befassten sich die Bezirksräte in der Sitzung mit einer Vielzahl von Anträgen von Sozialeinrichtungen.

So stimmten die Bezirksräte der Errichtung einer soziotherapeutischen Wohnstätte für suchtkranke Menschen mit 24 Plätzen zu, die Sozialteam-soziotherapeutische Einrichtungen für Nordbayern GmbH in Neunburg vorm Wald schaffen will. Der Bezirk Oberpfalz rechnet hier mit Kosten für ihn in Höhe von 820.000 Euro pro Jahr.

Zustimmung fand auch der Ersatzneubau der Werkstatt für Menschen mit psychischer Behinderung der Jura-Werkstätten Neumarkt mit 55 Plätzen. Die Bezirksräte stellten in Aussicht, sich an dem Neubau finanziell zu beteiligen.

Auch der Bedarf an neun zusätzlichen Förderstättenplätzen bei Regens Wagner in Lauterhofen wurde von den Bezirksräten anerkannt. Die jährlichen Kosten für den Bezirk Oberpfalz: 250.000 Euro.

Die Ambulanten Dienste – Dr. Loew können eine therapeutische Wohngruppe mit fünf Plätzen für suchtkranke Menschen in der Region Schwandorf errichten. Die Betreuung erfolgt in enger Kooperation mit der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie am Bezirksklinikum Regensburg und soll der Reintegration in die Gesellschaft dienen. Bisher gibt es im Raum Schwandorf kein solches spezielles Angebot. Die Bezirksverwaltung rechnet mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 60.000 Euro pro Jahr.

Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage an Wohnheimplätzen für seelisch behinderte Menschen beantragte das Diakonische Werk Sulzbach-Rosenberg, weitere drei Plätze und die Erweiterung einer Außenwohngruppe für diese Menschen. Auch diesem Vorhaben stimmten die Bezirksräte zu.

Außerdem wird der Inklusionsbetrieb „Das friedrich – Restaurant-Bar-Cafe“ in Vohenstrauß (Kreis Neustadt a. d. WN) ab 2020 in die Förderung des Bezirks aufgenommen. Damit erhält das Café einen Bezirkszuschuss in Höhe von 3.000 Euro je Arbeitsplatz für körperlich, geistig oder seelische behinderte Menschen – für maximal 20 Arbeitsplätze.

Sitzung des Sozial- und Teilhabeausschusses
Bezirkstagspräsident Franz Löffler (2. von rechts) und Dr. Benedikt Schreiner, Leiter der Bezirkssozialverwaltung (rechts) begrüßten zur Sitzung auch Schwandorfs Oberbürgermeister Andreas Feller (links) und die Geschäftsführerin der Naab-Werkstätten, Margit Gerber.