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Für den Bezirk Oberpfalz ist soziale Teilhabe kein Lippenbekenntnis

Der Sozial- und Teilhabeausschuss des Bezirkstags der Oberpfalz beriet auch den Sozialhaushalt 2024 vor 

REGENSBURG.
Eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Gastfamilien im „Betreuten Wohnen“, Zuschüsse zur Errichtung einer therapeutischen Wohngemeinschaft auf einem Biobauernhof und der Start eines Modellprojekts, um Menschen mit Behinderung in Werkstätten bestmögliche berufliche Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten: Für den Bezirk Oberpfalz ist die Förderung sozialer Teilhabe von Menschen mit Behinderungen kein Lippenbekenntnis.

Der in der Regensburger Bezirksverwaltung tagende Sozial- und Teilhabeausschuss des Bezirkstags der Oberpfalz setzte diese „Leitlinie Inklusion“ in konkrete Entscheidungen um.

Die Entscheidungen im Detail:

Die Aufwandsentschädigung für Gastfamilien in der Oberpfalz, die Menschen mit Behinderungen betreuen, wird von 540 Euro auf 600 Euro erhöht. Der betreute Mensch mit Behinderung erlebt in „seiner“ Gastfamilie sozialen Austausch im Alltag, mehr Selbstbestimmung und soziale Teilhabe sowie Hilfestellung bei der Bewältigung psychischer Probleme und Erkrankungen. „Diese vornehmste Form der Inklusion ist für den Bezirk ein Glücksfall,“ stellte Bezirkstagspräsident Franz Löffler fest und lobte das hervorragende Engagement aller Beteiligten in den aktuell 33 Betreuungsfamilien.

Mit Zustimmung des Sozial- und Teilhabeausschusses des Bezirkstages baut das Sozialteam eine therapeutische Wohngemeinschaft mit sechs Plätzen für Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Versorgungsregion Cham auf. Die Wohngemeinschaft wird im 1.Stock eines Biobauernhofs leben, die freiwillige Mitarbeit am Hof ist Teil des Wohnkonzepts und soll die Teilhabe und sozialen Kompetenzen der Bewohner fördern. 
Ebenso kann das Soziale Netzwerk Ostbayern GbR mit Zustimmung des Ausschusses in der Region Amberg-Sulzbach eine therapeutische Wohngemeinschaft mit sechs Plätzen schaffen.

Teilhabe fördert der Bezirk gemeinsam mit seinen Partnern auch in die Umsetzung des vor kurzem abgeschlossenen Rahmenvertrags zwischen den Bayerischen Bezirken und den Verbänden der Leistungserbringer. An dem in der Oberpfalz auf zwei Jahre angelegten Modellprojekt sind die KJF Werkstätten gGmbH mit der Werkstatt St. Johannes in Regensburg sowie die HPZ-Werkstätten der Lebenshilfe in Irchenrieth und Weiden beteiligt. In der Projektumsetzung soll gemeinsam mit den Berufstätigen in den Werkstätten die Qualifizierung für den ersten Arbeitsmarkt verbessert werden, um so mehr Inklusion im Berufsleben zu schaffen.

Energiekosten, Personal- und Sachkosten: Die steigenden Ausgaben machen den Sozialpsychiatrischen Diensten, den Suchtberatungsstellen und den Tagestätten für psychisch kranken Menschen in der Oberpfalz schwer zu schaffen. Der Bezirk lässt diese Einrichtungen nicht im Stich. Der Sozial- und Teilhabeausschuss hat deshalb die Förderrichtlinie geändert und so die zukunftsorientierte Finanzierung über eine Erhöhung der Sachkostenpauschale sichergestellt. Auch die Träger der Offenen Behindertenarbeit können sich auf den Bezirk verlassen. Um die rund 30 Prozent Mehrausgaben im Vergleich zum Vorjahr abzufedern, hat der Sozial- und Teilhabeausschuss seinen Sachkostenzuschuss für alle OBA-Dienste in der Oberpfalz um 68.000 Euro erhöht.

Ein neues Bundesgesetz sieht vor, dass Finanzmittel aus der sog. Ausgleichsabgabe in Zukunft nur mehr direkt für die berufliche Qualifizierung von Menschen mit Behinderungen am ersten Arbeitsmarkt verwendet werden dürfen. Bisher konnte der Freistaat Bayern das Geld auch für Investitionskosten bei Baumaßnahmen in sozialen Einrichtungen verwenden. „Wenn diese Mittel des Freistaates wegfallen, besteht die Gefahr, dass die kommunale Familie tiefer in die Tasche greifen muss“, machte Löffler den Mitgliedern des Bezirkstages deutlich. Denn der Sanierungsbedarf vieler in die Jahre gekommener sozialer Einrichtungen in der Oberpfalz sei Realität. Löffler sprach sich eindeutig gegen einen eventuellen Verschiebebahnhof dieser Kosten vom Bund über den Freistaat an die Bezirke, bzw. Landkreise und kreisfreien Städte als Umlagezahler aus.

Vorberaten wurde auch der Sozialhaushalt des Bezirks Oberpfalz für das Jahr 2024. Geplant wird mit Gesamtausgaben in Höhe von rund 527 Mio. Euro, eine Kostensteigerung von rund 34 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr (ca. 6,8 Prozent). Ohne Gegenstimme verwiesen die Ausschussmitglieder die von Marje Mülder, Leiterin der Bezirkssozialverwaltung, vorgestellte Planung des Sozialhaushalts 2024 an den am 14.12. tagenden Bezirkstag der Oberpfalz zur abschließenden Beratung und Entscheidung.