Die Arbeitsgemeinschaft der örtlichen Schwerbehindertenvertretungen der bayerischen Bezirke (ASBB) stellt sich neu auf
Die Arbeitsgemeinschaft unterstützt die jeweiligen Bezirke als Arbeitgeber bei der Verwirklichung des Inklusionsgedankens.
Landshut. Zum ersten Mal in der Landshuter Sozialverwaltung des Bezirks Niederbayern kamen die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der örtlichen Schwerbehindertenvertretungen der bayerischen Bezirke (ASBB) zu einer Arbeitssitzung zusammen. Ziel der ASBB ist der Informationsaustausch und die Wahrung der Interessen von schwerbehinderten Beschäftigten (mindestens 50 Prozent Beeinträchtigung) bei den bayerischen Bezirken. Zudem stimmt die Arbeitsgemeinschaft Standards und Vorgehensweisen ab und unterstützt die jeweiligen Bezirke als Arbeitgeber bei der Verwirklichung des Inklusionsgedankens.
Auf der Tagesordnung der Sitzung standen die Wahl des Vorstands und der Beschluss der neuen Geschäftsordnung. Andreas Hennig aus dem Bezirk Oberpfalz wurde in seinem Amt als erster Vorsitzender bestätigt. Zum ersten Stellvertreter wurde Norbert Popp vom Bezirk Unterfranken gewählt, als zweiter Torsten Tietze, Bezirk Oberbayern, und als dritte Stellvertreterin Maria Stock, Bezirk Niederbayern (Bezirkskrankenhaus Landshut).
„Wir unterstützen und beraten den Arbeitgeber, weisen nötigenfalls auf Missstände hin und fordern Beteiligungen ein“, so der Vorsitzende Hennig. „Alles mit dem Ziel, die Inklusion, also das Miteinander von behinderten und nichtbehinderten Kolleginnen und Kollegen, so selbstverständlich wie möglich zu machen.“
Dass Inklusion beim Bezirk Niederbayern auch im Inneren gefördert werde, sei geradezu selbstredend für einen Arbeitgeber, der fast 90 Prozent seiner Haushaltsgelder für „Soziales“ aufwendet und eine Vorbildfunktion habe, betonte Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich bei der Begrüßung der Sitzungsteilnehmer. Außerdem sei es auch aus Arbeitgebersicht wichtig, eine inklusive Arbeitsatmosphäre und gute Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten zu bewirken. Dabei brauche es die Schwerbehindertenvertretungen und Vertrauenspersonen, die vor Ort sind und die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung kennen – und diese Informationen an den Arbeitgeber weitergeben können. „Angesichts der vielen Ruhestände, die uns in den nächsten Jahren erwarten, sollte möglichst jeder beim Bezirk arbeiten können – unabhängig davon, welches Handicap diese Person hat“, so Heinrich. „Unsere Beschäftigten, ob nun mit oder ohne Behinderung, haben den großen Vorteil, dass sie spüren können, etwas Sinnvolles zu tun, das unverzichtbar für unsere Gesellschaft ist.“