Ist das Abfischen von Teichen während der Corona-Pandemie noch erlaubt?
Arbeitsgruppen am Teich sind aktuell rechtlich zulässig
REGENSBURG. Das Frühjahr kommt, und die Fische, die in den dicht besetzten Winterteichen überwintert haben, brauchen unter anderem für ihr Wachstum mehr Platz. Bei den nun stetig steigenden Umgebungs- und Wassertemperaturen müssen die Fische auf die sogenannten Abwachsteiche umgesetzt werden, da ihr Stoffwechsel zunimmt und sie somit mehr Raum benötigen. Doch ist das Umsetzen derzeit überhaupt möglich und erlaubt?
Die Fachberatung für Fischerei des Bezirks Oberpfalz sagt: Ja, denn würden die Fische in den Winterungen verbleiben, wäre außerdem die Gefährdung der Tiere durch Parasiten und Krankheitserreger gegeben.
Dieser Vorgang des Teichwechsels ist durchaus vergleichbar mit dem Almauftrieb der Kühe im Frühjahr, so die Fachberatung. Eine Nichtabfischung hätte nicht nur einen Einkommensverlust für den Teichwirt zur Folge, sondern wäre auch nach den geltenden Tierschutzgesetzen bedenklich.
Das Abfischen der Winterungen ist meist nicht mit zwei Personen aus der eigenen Familie zu schaffen. Was aktuell der Allgemeinbevölkerung verboten ist, wird den Teichwirten durch die „Leitsätze für das Abfischen der sogenannten Winterungen in der Karpfenteichwirtschaft“ des Instituts für Fischerei erlaubt. „Deshalb kann man an den Teichen zur Zeit meist mehrere Menschen arbeiten sehen, die auch nicht aus der eigenen häuslichen Gemeinschaft stammen müssen. Selbstverständlich sind bei allen Aktivitäten die aktuell gültigen Hygienevorschriften zu beachten“, erläutert der Leiter der Fachberatung für Fischerei, Dr. Thomas Ring.