Bezirk Oberpfalz stellt Versorgung sicher
Zahlungen an Partner der Eingliederungshilfe werden aufrechterhalten – selbst bei Schließungen
REGENSBURG. Der Bezirk Oberpfalz stellt die Versorgung der Menschen mit Behinderung auch in der Corona-Krise sicher. „Die Arbeit und Angebote unserer Partner in der Eingliederungshilfe werden natürlich auch durch die Corona-Krise beeinträchtigt. Wir wollen die Existenz der sozialen Dienstleister, die auch in dieser Zeit wertvolle Arbeit leisten, gesichert wissen“, so Bezirkstagspräsident Franz Löffler.
Daher haben die bayerischen Bezirke bereits Mitte März sehr schnelle und unbürokratische Regelungen gefunden, die Leistungserbringer zu unterstützen und mit ihnen durch die Krise zu gehen, führt Löffler aus. Diese Regelungen werden immer wieder aktualisiert und den rechtlichen Gegebenheiten angepasst.
Der Grundsatz in „normalen“ Zeiten lautet: Nur für erbrachte Leistungen der Einrichtungen zahlen die Bezirke. Werden keine Leistungen erbracht, erfolgen auch keine Zahlungen. „Ein solches Vorgehen ist jetzt in dieser besonderen Situation natürlich nicht möglich. Die Einrichtungen dürfen zum Teil gar nicht öffnen und arbeiten. Außerdem zählen Menschen mit Behinderung zu den Risikogruppen, die besonders geschützt werden müssen“, so Löffler weiter. Bestes Beispiel hierfür sind die Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Hier geht der Bezirk Oberpfalz in Vorleistung und zahlt zunächst die üblichen Abschläge weiter. Ebenso verhält es sich bei den Förderstätten.
Grundsätzlich wird für jede Art des Leistungsangebots eine pauschale Mindestfinanzierung angeboten, bei der Abweichungen nach oben möglich sind, sofern mehr angeboten wird. Sollte das Personal für Leistungsbereiche der Eingliederungshilfe (nicht aber anderer) eingesetzt werden, gibt es einen entsprechend höheren Betrag.
Wie andere Arbeitgeber auch sind die Behinderteneinrichtungen gehalten, mögliche Ersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld oder Leistungen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes geltend zu machen. Auch können und sollen Mitarbeiter, die derzeit nicht in ihrer eigentlichen Einrichtung arbeiten können, da diese geschlossen ist, in anderen Bereichen der Eingliederungshilfe eingesetzt werden, um die Angebote dort aufrecht zu erhalten.
Werden Leistungen im vereinbarten Rahmen erbracht, wie zum Beispiel in der besonderen Wohnform („Wohnheim“), beim ambulant unterstützten Wohnen und bei den ambulanten Wohngemeinschaften, so werden diese selbstverständlich weiter in vollem Umfang bezahlt.
Einige Beratungs- und Betreuungsangebote wie die Sozialpsychiatrischen Dienste, die Tagesstätten für psychisch Kranke oder die psychosozialen und Suchtberatungsstellen werden vom Bezirk Oberpfalz pauschal finanziert, also nicht nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. „Diese wertvollen Angebote gerade für die psychisch Kranken aufrechtzuerhalten ist in dieser besonderen Zeit außerordentlich wichtig. Auch wenn die Räumlichkeiten geschlossen sind, bieten die Dienste ihre Leistungen an und stellen sie auf anderen Wegen als bisher – sei es telefonisch oder über digitale Medien – sicher. Das honorieren wir natürlich auch entsprechend“, erklärt Löffler.