Sozialberatung des Bezirks Oberpfalz im Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Neues Beratungsangebot zum Thema Hilfen für Pflegebedürftige und für Menschen mit Behinderung
NEUSTADT A. D. WALDNAAB. Die Kompetenzen und Erfahrungen aus den Fachstellen des Landratsamtes und des Bezirks zusammenführen, um die bestmögliche Unterstützung für Menschen mit Pflegebedarf und Behinderung zu leisten: Diese Aufgabe leistet das neue Beratungsangebot des Bezirks Oberpfalz, das Landrat Andreas Meier und der Leiter der Bezirkssozialverwaltung, Dr. Benedikt Schreiner, im Neustadter Landratsamt der Presse vorstellten. Grundlage des Beratungsangebots ist die durch das Bayerische Teilhabegesetz neu geregelte Zusammenlegung der bisher unterschiedlichen Zuständigkeiten für die ambulante und stationäre Hilfe zur Pflege (Landkreis bzw. Bezirk). „In Zukunft ist für die Beratung und Leistungsgewährung einzig der Bezirk Oberpfalz zuständig“, betonte Dr. Schreiner.
Rechtzeitige Beratung ist wichtig
Wenn etwa ältere Familienangehörige ins Krankenhaus müssen und danach nicht mehr alleine zu Hause zurechtkommen, sind Entscheidungen oftmals unter Druck zu fällen. Tagespflege, ambulant betreutes Wohnen, stationäre Pflege? Welches Angebot ist das Richtige? „Unser neues Angebot bietet die Chance, sich rechtzeitig kostenlos und neutral beraten zu lassen“, machte der Leiter der Bezirkssozialverwaltung deutlich. „Keiner beschäftigt sich gerne mit diesen Themen, aber gerade deshalb ist dieser neue Beratungsservice so wichtig“, brachte Landrat Meier die Vorteile auf den Punkt. Der Bezirk stützt sich dabei auch auf das bereits vorhandene Wissen und die Kontakte der Fachstellen für Senioren und Menschen mit Behinderung im Landratsamt.
Beratungsangebot mittlerweile in allen Landkreisen der Oberpfalz
Ekkehard Gauglitz, zuständiger Fachberater des Bezirks im Landratsamt Neustadt, ist seit Oktober letzten Jahres zusammen mit seiner Kollegin Carolin Hecht mittlerweile in allen Landkreisen vor Ort im Einsatz. „Das Angebot des Bezirks kommt bei den Menschen an“, bilanziert er die bisherigen Erfahrungen. Welche Leistungen sind mit welchem Pflegegrad verbunden, wer kommt für die Kosten auf, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, unter welchen Umständen müssen nach dem Gesetz die eigenen Kinder für die Eltern aufkommen? so beschreibt der Fachberater die häufigsten Anfragen. „Neben den persönlichen Gesprächen in der Einzelberatung besuchen wir aber auch Heime und halten Vorträge bei Seniorengruppen“, ergänzt Carolin Hecht. Nadine Gerl, Mitarbeiterin der Bezirkssozialverwaltung, unterstützt die beiden Vor-Ort-Fachkräfte als Ansprechpartnerin für die Bürgerinnen und Bürger bei der Terminvereinbarung und in Organisationsfragen.
Beratungsangebot auch für Menschen mit Behinderung
Die beiden Fachleute des Bezirks beraten aber nicht nur bei Fragen im Bereich Hilfe zur Pflege, sondern haben auch die Leistungen des Bezirks für Menschen mit Behinderung im Blick. In der Eingliederungshilfe kann der Bezirk den Menschen mit Behinderung ein Leben lang begleiten: von der Frühförderung über die Schulbegleitung, im Arbeitsleben bis zum Wohnen im Alter.
Die Beratungstermine im Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab finden Sie unter folgendem Link.