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Mobilität

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Ein Mann im Rollstuhl wird von einem anderen Mann in ein Behindertenfahrzeug geschoben

Änderungen beim Beförderungsdienst ab 01.08.2023

Die Richtlinie zur Beförderung von Menschen mit Behinderung ändert sich mit Inkrafttreten ab 01.08.2023.
Bislang sah die Richtlinie eine Übernahme von bis zu 2.400 km bzw. einen Höchstbetrag von max. 2.400,00 Euro jährlich vor.
Ab dem 01.08.2023 wird die Kilometerpauschale mit Höchstbetrag weiter differenziert und angepasst. Ab 01.08.2023 werden die Kosten für die Benutzung des Beförderungsdienstes wie folgt angepasst:

  • Für vollstationär in einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung oder in einer besonderen Wohnform lebende Berechtigte werden bis zu insgesamt 1.300 km jährlich (ggf. einschließlich Leerkilometer) und höchstens 1.450,00 Euro übernommen
  • Bei minderjährigen, im Haushalt der Eltern lebenden Berechtigten werden bis zu insgesamt 1.300 km jährlich (ggf. einschließlich Leerkilometer) und höchstens 1.450,00 Euro übernommen.
  • Bei allen übrigen Berechtigten werden bis zu insgesamt 2.600 km jährlich (ggf. einschließlich Leerkilometer) und höchstens 2.900,00 Euro übernommen. Die einfache Wegstrecke darf nicht mehr als 200 km betragen.
  • Die Beträge nach Nr. 4.1. bis 4.3. der Richtlinie können im Ausnahmefall erhöht werden, sofern besondere Umstände dieses rechtfertigen (z. B. ausschließlicher Einsatz von Spezialfahrzeugen, welcher eine kostenintensivere Beförderung erforderlich macht und keine weitere kostengünstige Alternative zur Verfügung steht etc.).

 Was ändert sich für Menschen, die den Beförderungsdienst künftig nutzen wollen oder bereits jetzt nutzen?
Für Neuanträge ab dem 01.08.2023 gilt die Neuregelung. In Abhängigkeit der individuellen Wohnsituation wird der Beförderungsdienst mit einem Kontingent in Höhe von 1.300 km, höchstens 1.450,00 Euro oder 2.600 km und höchstens 2.900,00 Euro gewährt.
Menschen, die den Behindertenfahrdienst vor dem 01.08.2023 für ein Jahr bewilligt bekommen haben, können diesen im Bewilligungszeitraum unverändert und entsprechend der Bewilligung nutzen. Die Umstellung auf die neue Regelung erfolgt erst ab dem nächsten Weitergewährungszeitraum.
Alle Antragstellenden, welchen ab 01.08.2023 ein neues Jahreskontingent bewilligt wird, erhalten abhängig von der Wohnsituation ein Kontingent in Höhe von 1.300 km, höchstens 1.450,00 Euro oder 2.600 km und höchstens 2.900,00 Euro.
Ab 01.07.2024 wird der Beförderungsdienst für alle Nutzerinnen und Nutzer auf die angepassten Kontingente umgestellt sein.

Was ändert sich für die Fahrdienstanbieter?
Ab 01.08.2023 gibt es einen Umstellungszeitraum, in dem Leistungsberechtigte parallel verschiedene Kontingente nutzen können. Der Leistungsumfang des jeweiligen Fahrdienstnutzenden ergibt sich aus dem jeweils ausgestellten Fahrnachweis.
Ab 01.07.2024 gilt für alle Nutzerinnen und Nutzer des Beförderungsdienstes die oben genannten Kontingente.

Richtlinie zum Beförderungsdienst ab 01.08.2023

Merkblatt zum Beförderungsdienst (Stand 01.08.2023)

Antrag auf Leistungen zur Mobilität -Beförderungsdienst -

Ansprechpersonen: 
Sie finden die für Sie zuständige Ansprechperson aufgrund der Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Leistungsberechtigten (Hilfesuchenden). 

Bitte beachten Sie die Servicezeiten der Sozialverwaltung:
Montag bis Freitag: 09:00 Uhr - 11:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr

ZuständigkeitsbereichAnsprechpartnerTelefon
A - BaxFrau Aunkofer0941 9100-2503
Bay - DiFrau Werner0941 9100-2513
Dj - FuhHerr Polster0941 9100-2504
Fui - GzHerr Insprucker0941 9100-2510
Ha - HeinHerr Polster0941 9100-2504
Heio - HerFrau Saller0941 9100-2522
Hes - HocHerr Wiemers0941 9100-2523
Hod - HozFrau Werner0941 9100-2513
Hp - IrFrau Zeilinger0941 9100-2515
Is - JeFrau Aunkofer0941 9100-2503
Jf - JomFrau Kögler0941 9100-2507
Jon - LeFrau Zeilinger0941 9100-2515
Lf - MenFrau Kögler0941 9100-2507
Meo - MeyFrau Gamon0941 9100-2514
Mez - Ra Frau Saller0941 9100-2522
Rb - SchalFrau Gamon0941 9100-2514
Scham - StnHerr Wiemers0941 9100-2523
Sto - TrausFrau Bock0941 9100-2519
Traut - ZFrau Stöckl0941 9100-2525

Referatsleitung:
Herr Forster

sozialverwaltung@bezirk-oberpfalz.de

Telefonnummer:0941 9100 2500

Faxnummer:0941 9100 992500