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Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten bzw. Hilfen nach §§ 67ff SGB XII

Hilfen nach den §§ 67 ff. SGB XII kann Personen gewährt werden, bei denen besondere soziale Schwierigkeiten der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft entgegenstehen, soweit sie zur Überwindung dieser Schwierigkeiten aus eigener Kraft nicht fähig sind. 

Ziel der Leistungsgewährung ist es, den Leistungsberechtigten zu befähigen, seine Schwierigkeiten bei der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ohne fremde Hilfe zu bewältigen. Die Leistungen umfassen alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die besonderen sozialen Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten.

Der Bezirk Oberpfalz ist hierbei für die stationären Hilfe nach §§ 67 ff. SGB XII zuständig, die im Übergangswohnheim für Männer (Caritas Regensburg) sowie im Haus St. Rita (Caritas Regensburg) erbracht werden.

Ansprechpersonen: 
Sie finden die für Sie zuständige Ansprechperson aufgrund der Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Leistungsberechtigten (Hilfesuchenden). 

Bitte beachten Sie die Servicezeiten der Sozialverwaltung:
Montag bis Freitag: 09:00 Uhr - 11:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr

ZuständigkeitsbereichNameTelefon
A - ZFrau Gamon0941 9100-2514